AGB
I. Allgemeines
- Nachstehende Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten durch Auftragserteilung als Bestandteil des Vertrages. Abweichende Bedingungen bedürfen der besonderen schriftlichen Vereinbarung.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
- Die Vorschriften des HGB der Bundesrepublik Deutschland für Handelsgeschäfte gelten für alle Vertragspartner, soweit nachstehend nichts anderes vereinbart ist. Unsere Bedingungen gelten bei laufenden Geschäftsverbindungen auch dann, wenn im einzelnen Fall nicht besonders darauf hingewiesen oder sie nicht bestätigt wurden.
- Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.
II. Angebote, Lieferfristen und Arbeitsbeginn
- Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
- Liefertermine oder Fristen, Arbeitsbeginn und Dauer der Arbeiten, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind stets unverbindlich.
- Rohstoffmangel, Streik, Aussperrungen, Betriebsstörungen und andere Fälle höhere Gewalt berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten oder die vereinbarte Lieferfrist entsprechend zu verlängern.
- Schadenersatz wegen nicht rechtzeitiger Lieferung oder Nichtlieferung, verspäteter Arbeitsaufnahme oder verspäteter Fertigstellung sowie Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen.
- Der Inhalt von Angeboten, Kostenanschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen darf Dritten gegenüber weder verwandt noch an Dritte weitergegeben werden.
III. Preise
- Wenn nicht anders vereinbart, enthalten die von uns angegebenen Verrechnungssätze für Lohnarbeit die Kosten für Überstundenzuschläge und Auslösungen nach BMTV.
- Wenn nicht anders vereinbart, gelten die Preise ausschließlich Verpackung, ab Lager.
- Die Preise sind Nettopreise.
- Zur Berechnung kommt die am Tage der Lieferung bzw. des Arbeitsbeginns gültigen Preise.
IV. Zahlungsbedingungen
- Bei allen Verkäufen hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ./. 2% Skonto zu erfolgen, bei Lohnarbeiten erfolgt die Abrechnung 14-tägig, die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto, sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen wurden.
- Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum, gem. § 455 BGB (Eigentumsvorbehalt).
- Ein Zurückhaltungsrecht wegen irgendwelcher Gegenansprüche steht dem Käufer nicht zu. Aufrechnungen mit Gegenforderungen sind ebenfalls ausgeschlossen.
- Die Bezahlung unserer Rechnung mit Wechsel bedarf besonderer Vereinbarungen.
- Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, vom Tag der Fakturierung an, Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank p. a. zu berechnen.
- Zahlungen sind nur an uns direkt zu leisten.
- Unsere Zweigniederlassungen sind nicht zum Inkasso berechtigt.
- Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen entbindet uns von jeder weiteren Vertragspflicht aus sämtlichen mit dem Käufer abgeschlossenen Verträgen.
V. Personal und Sicherheit
Die Arbeiten werden von unserem Fachpersonal nach bestem Wissen durchgeführt. Wenn nicht anders vereinbart, untersteht unser Personal ausschließlich unserer Bauführung und hat nur deren Anordnungen Folge zu leisten. Dieses trifft auch auf vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Hilfskräfte zu.
Unser Fachpersonal ist zur vertraulichen Behandlung aller technischen Ausarbeitungen und aller ihnen hierbei zugänglichen Einblicke in unseren Glühbetrieb verpflichtet.
Die vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Gerüste, Hilfskonstruktionen und Geräte müssen den im Gesetz und von den Aufsichtsbehörden, Berufsgenossenschaften, Fachverbänden und sonstigen Organen festgelegten Vorschriften entsprechen.
VI. Mängelrügen und Gewährleistung
- Mängelrügen jeglicher Art müssen innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich uns gegenüber unter genauer Angabe der festgestellten einzelnen Mängel erfolgen.
- Ist die Mängelrüge hiernach rechtzeitig erhoben und von uns anerkannt, so nehmen wir die Ware zurück, soweit sie sich noch im Zustand der Anlieferung befindet und ersetzen sie unentgeltlich durch einwandfreie Ware. Wir sind berechtigt, anstelle der Ersatzlieferung den Kaufpreis zu vergüten. Andere Ansprüche, wie Kosten für Nacharbeit und Arbeitslöhne, die ohne unsere Einwilligung erfolgt sind, sowie Frachtkosten, Verzugsstrafen, Ersatz unmittelbarer Schäden und dergleichen sind ausgeschlossen. Der Käufer ist in keinem Fall berechtigt, die Abnahme oder Zahlung wegen einer behaupteten Mängelrüge zu verweigern.
- Für den Verkauf gebrauchter Geräte ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
- Für den Verkauf neuer Geräte übernehmen wir die volle Gewährleistung für die Verwendung einwandfreien Materials sowie fachgerechte und sorgfältige Lieferung aller Teile – auch der Zulieferungsteile – vereinbarungsgemäß auf die Dauer von 1 Jahr ab Auslieferung ab Werk.
- Die Lieferung wird hinsichtlich Konstruktion, Betriebssicherheit, verwendeten Material, werkstattmäßiger Verarbeitung, einfacher Bedienungsweise allen Anforderungen, die nach dem neuesten Stand der Technik an derartige Waren gestellt werden und den gesetzlichen und behördlich evtl. vorgeschriebenen Bestimmungen voll entsprechen (VDE, TÜV, Berufsgenossenschaft etc.).
- Weiterhin sind die von uns zugesicherten und von Ihnen geforderten Funktionen und Leistungsdaten der Ware Gegenstand unserer Gewährleistungsverpflichtungen.
- Falls die von uns zugesicherten Eigenschaften nicht erbracht werden, oder wird eine der von uns übernommenen Garantien nicht erfüllt, so werden wir die Ware auf unsere Kosten sofort konstruktiv und/oder durch Ersatzlieferung solange nachbessern, bis diese die zugesicherten Eigenschaften aufweisen und die von uns gegebenen Garantien erfüllt sind. Alle in einem solchen Fall entstehenden Kosten, Montagekosten etc. gehen zu Lasten des Lieferers. Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers.
- Solange sich die Ware im Besitz des Käufers befindet, gleichgültig ob aus Kaufvertrag oder einem sonstigen Vertragsverhältnis, trägt der Käufer die Gefahr.
- Bei Lohnarbeit wird die Wärmebehandlung von unserem Fachpersonal nach dem anerkannten Stand der Technik im Fachgebiet, dem einschlägigem Vorschriftenwerk und den Vorgaben des Auftraggebers durchgeführt.
- Mit der Übergabe der Dokumentation zum abgelaufenen physikalischen Prozess (Temperatur-Zeit-Diagramm) durch den Auftragnehmer und der Annahme dieser Unterlagen durch den Auftraggeber ist die Aufgabe erfüllt.
- Eine Gewähr für den Abbau von Schweißspannungen sowie das Ausbleiben von unerwünschten metallogischen oder geometrischen Veränderungen am Wärmebehandlungsobjekt wird nicht übernommen.
- Die Haftung umfasst Schäden, die nachweisbar auf fehlerhafter Abarbeitung seitens des Auftragsnehmers beruhen.
- Unabhängig von den in dem vorstehenden Abschnitt getroffenen Regelungen sind wir berechtigt, unsere Gewährleistungspflichten dadurch abzuwenden oder zu erfüllen, dass wir die uns gegenüber den Vorlieferanten bestehenden Gewährleistungsansprüche an den Käufer abtreten.
VII. Gebiet
Wir führen unsere Arbeiten mit qualitativ hochwertigem Material und Gerät durch. Beschädigungen durch Ihr Personal an unserem Gerät werden Ihnen in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
VIII. Versand
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für alle gegenseitigen Verpflichtungen, auch für Wechsel- und Scheckverpflichtungen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Pirna und zwar unabhängig davon, ob die Lieferung ab Werk oder ab Zweigniederlassungen oder ob die Lieferung frei Bestimmungsort vereinbart ist.
Revision: 1
gültig ab: 01.02.2023